Praxis für Logopädie Annegret Heim

Indem Sprache wird, entsteht Geist (Heymann Steinthal)



Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens sowie der Hörwahrnehmung können organische, funktionelle oder sozio-kulturelle Ursachen haben.

Diese Auffälligkeiten zu erkennen, zu diagnostizieren und eine effektive, auf den Patienten abgestimmte Therapiemethode zu finden ist Aufgabe der Logopädie.


Störungsbilder:

Störungen im Bereich der Kindersprache:

  • Phonologische Störungen (Störung der Aussprache)
  • Dysgrammatismus (Störung der Satzbildung)
  • Störungen der Mundmotorik und/oder des Schluckens (häufig Ursache von Zischlautfehlbildungen oder Zahn- und Kieferfehlstellungen)
  • Pragmatische Störungen (Kompetenz der Gesprächsführung, Redekategorien, Spielformen)
  • Defizite in Wortschatz und Sprachverständnis
  • Kindliche Stimmstörungen (Heiserkeit, Schreiknötchen, Näseln)
  • Sprechstörungen wie Stottern, Poltern oder Entwicklungsdyspraxien
  • auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche

Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Jugendlichen oder Erwachsenen: (Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie, Dysphonie, Dyslexie, Dysgrafie)

  • haben häufig internistische oder neurologische Ursachen (Schlaganfall, Morbus Parkinson, MS, ALS, Tumorerkrankungen etc.)
  • oder sind Folgen von Schädel-Hirn-Verletzungen
  • können Folgen operativer Eingriffe sein (Stimmbandlähmung)
  • oder betreffen Menschen mit hoher stimmlicher Belastung (Lehrer, Erzieher, Schauspieler)

 

Unabhängig von Alter, Störungsart oder Schwere der Störung plane ich nach ausführlicher ärztlicher und logopädischer Diagnostik gemeinsam mit Patient /und Angehörigen das therapeutische Vorgehen. Auch in die laufende Therapie werden die Eltern des Kindes oder Angehörige des erwachsenen Patienten in einem sinnvollen Maß mit einbezogen.


Wer darf logopädische Therapie verordnen?

Wurde eine Therapieindikation bei Ihnen oder Ihrem Kind festgestellt, so darf Ihr behandelnder Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt/Phoniater, Neurologe oder Kieferorthopäde die Therapie verordnen.

In der Regel findet eine Therapiesitzung 1 bis 2 mal wöchentlich statt und dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.



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